Betriebsunterbrechungsversicherung – Schutz bei Stillstand

Betriebsunterbrechungsversicherung für Gastronomie, Lebensmittelbranche & Hotellerie
Was passiert, wenn Ihr Betrieb plötzlich stillsteht? Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt Unternehmen aus Gastronomie, Lebensmittelbranche und Hotellerie vor finanziellen Ausfällen.
Ihre Produktion steht nie ganz still – mit der richtigen Absicherung.
✅ Finanzielle Sicherheit bei Umsatzausfall
✅ Schutz vor existenzbedrohenden Fixkosten
✅ Maßgeschneidert für Ihre Branche
Betriebsunterbrechungsversicherung – Wenn der Betrieb stillsteht, sichert sie Ihre Existenz
Ob Kühlanlagenausfall im Lebensmittelhandel, ein Brandschaden in der Hotelküche oder ein Wasserschaden in der Getränkeabfüllung: In vielen Branchen der Lebensmittel- und Genussmittelwirtschaft kann ein einziger Schadenereignis den Betrieb für Tage oder Wochen zum Stillstand bringen.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt Sie genau in diesen Situationen: Sie sichert fortlaufende Kosten und entgangene Erträge ab – und bewahrt so Ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit, bis der Normalbetrieb wieder aufgenommen werden kann.
Was genau leistet die BU-Versicherung?
Die Police greift, wenn ein versicherter Sachschaden (z. B. Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch) dazu führt, dass der Betrieb teilweise oder vollständig unterbrochen wird. Anders als die Inhaltsversicherung, die den Sachschaden selbst abdeckt, übernimmt die Betriebsunterbrechungsversicherung die finanziellen Folgen der Unterbrechung.
Typisch versichert sind:
- Der entgangene Betriebsgewinn
- Alle fortlaufenden Betriebskosten (Miete, Löhne, Leasing, Energiekosten etc.)
- Schadenminderungs- und Wiederanlaufkosten (z. B. Ersatzmaschinen, externe Produktion)
- Optional: Zusatzrisiken wie Stromausfall, IT-Ausfall oder behördliche Betriebsschließung
Für wen ist diese Versicherung besonders relevant?
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist besonders empfehlenswert für:
- Lebensmittel-Einzel- & Großhandel mit verderblicher Ware und Kühlketten
- Gastronomiebetriebe mit hohen Fixkosten und Tagesumsätzen
- Hotels & Beherbergung mit Buchungsausfällen und Personalkosten
- Produktion und Verarbeitung (z. B. Bäckereien, Metzgereien, Getränkeabfüllung)
- Caterer, Eventgastronomen, Großküchen, die auf planbare Produktionsprozesse angewiesen sind
Wovon hängen die Versicherungskosten ab?
Die Beitragshöhe wird individuell kalkuliert – auf Basis folgender Parameter:
Faktor | Einfluss auf die Beitragshöhe |
---|---|
Umsatz / Rohertrag | Basis für die Versicherungssumme (= zu ersetzender Schaden) |
Branche & Betriebsart | z. B. Restaurant, Feinkosthandel, Hotel, Abfüllbetrieb |
Fixkostenstruktur | Je höher Ihre fixen laufenden Kosten, desto höher der Absicherungsbedarf |
Haftzeit (z. B. 6, 12, 24 Monate) | Längere Haftzeiten erhöhen den Beitrag, aber bieten besseren Schutz |
Versicherte Gefahren | Standard: Feuer, Wasser, Einbruch, Sturm; optional: Stromausfall, IT-Risiken |
Sicherheitsmaßnahmen & Vorschäden | Brandschutztechnik, Wartung, Risikoanalyse, Schadenhistorie |
💡 Wichtig: Die Versicherungssumme sollte regelmäßig anhand von Jahresabschlüssen oder betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) angepasst werden, um Unterversicherung zu vermeiden.
Praxisbeispiele aus der Branche
- Lebensmittelmarkt: Ein Kurzschluss in der Kälteanlage führt zum Totalausfall der Kühlung – der Betrieb muss 4 Tage schließen. Die Versicherung ersetzt den Verdienstausfall und die fortlaufenden Kosten.
- Hotelbetrieb: Nach einem Brandschaden in der Küche bleiben Zimmer leer. Die Betriebsunterbrechungspolice übernimmt den Ertragsausfall und Personalkosten.
- Bäckerei mit Produktion: Wasserschaden beschädigt elektrische Backtechnik. Während der Wiederherstellung werden die Kosten für Stillstand und Produktionseinbußen ersetzt.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Finanzielle Sicherheit im Schadenfall
- Übernahme aller fixen Kosten trotz Betriebspause
- Individuell anpassbar auf Branche, Risiko und Betriebsgröße
Fazit
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist ein unverzichtbarer Baustein für Betriebe in der Lebensmittel-, Gastronomie- und Hotelleriebranche. Sie fängt finanzielle Ausfälle zuverlässig auf, wenn Sie unverschuldet vorübergehend schließen müssen – sei es durch Feuer, Wasser, technische Defekte oder Einbruch.
Sie sorgt dafür, dass Sie zahlungsfähig bleiben, Mitarbeitende halten können und Ihr Unternehmen stabil weiterführen – auch im Krisenfall.
GDV: Betriebsunterbrechungen verursachen hohe Folgekosten
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zeigt anschaulich, wie Umsatzausfälle oft deutlich teurer sind als reine Sachschäden. Das Beispiel eines Hotelbrands mit über 20 Mio. Euro Einnahmeverlusten verdeutlicht die Dimension. Hier geht es weiter
Häufige Fragen zur Betriebsunterbrechungsversicherung
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgangenen Betriebsgewinn und fortlaufende Fixkosten, wenn der Betrieb durch einen versicherten Sachschaden (z. B. Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Sturm) unterbrochen wird. Optional können auch zusätzliche Risiken wie Stromausfall oder Seuchenschäden abgesichert werden.
Nein. Die Versicherung greift auch bei teilweiser Unterbrechung – z. B. wenn nur ein Produktionsbereich betroffen ist oder der Hotelbetrieb eingeschränkt weiterläuft. Entscheidend ist, dass der versicherte Schaden zu einem wirtschaftlichen Ertragsausfall führt.
Die Versicherungssumme der MBU orientiert sich am Rohertrag (Umsatz minus variable Kosten) bzw. an den fortlaufenden Fixkosten plus entgangenem Gewinn. Grundlage ist in der Regel eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), der Jahresabschluss oder eine Prognose. Sehr kleine Betriebe verwenden oft eine vereinfachte Variante, die KBU, welche sich an der Höhe des Inhaltswertes orientiert.
Sie ist besonders relevant für: Restaurants, Hotels, Caterer, Bäckereien, Metzgereien, Getränkeproduktion, Lebensmittelhandel mit Kühlware
Verarbeitungsbetriebe mit Maschinenabhängigkeit. Kurz: überall dort, wo eine Unterbrechung hohe wirtschaftliche Schäden verursachen kann.
Standardmäßig versichert sind: Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser und Frost, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus
Optional: Stromausfall, Kühlkettenunterbrechung, behördliche Schließung, Cybervorfälle (je nach Tarif und Anbieter).
Die sogenannte Haftzeit wird individuell vereinbart – üblich sind 6, 12 oder 24 Monate. Innerhalb dieses Zeitraums ersetzt die Versicherung die berechtigten Ertragsausfälle bis zur Wiederaufnahme des Normalbetriebs.
Nein – sie ist freiwillig, aber aus Sicht des Risikomanagements dringend empfehlenswert, da sie existenzbedrohende Ausfälle absichern kann. Sie wird kombiniert mit einer Sach- bzw. Inhaltsversicherung.